Gute Nachrichten für die Brauereigasthöfe, Vinotheken von Weingütern und Heckenwirtschaften im Freistaat. Auch sie können die November- und Dezemberhilfen des Bundes nutzen.
Dies teilte die Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Kitzingen, Barbara Becker (CSU) mit. Zu ihrem Stimmkreis gehört auch der südliche Teil des Landkreises Schweinfurt im Bereich Gerolzhofen.
Landtagsabgeordnete Becker dankte in diesem Zusammenhang auch ihrem oberfränkischen Landtagskollegen und Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Michael Hofmann (CSU). Der Abgeordnete aus Forchheim hat sich wie auch Barbara Becker dafür eingesetzt, dass neben den Brauereigasthöfen die Vinotheken und Heckenwirtschaften bei der Förderung berücksichtigt werden.
Bislang konnten die oft kleinen mittelständischen Betriebe in diesem Bereich, bei denen der Gastro-Anteil ein zentrales Standbein darstellt, keine Hilfen beantragen, anders als die normale Gastronomie.
Zu den konkreten Beschlüssen:
Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte können ebenfalls von den November- und Dezemberhilfen profitieren. Der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen wurde vereinfacht und verbessert.
Demnach wird künftig der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt sein. Damit sind sie - wie andere Gaststätten auch - antragsberechtigt. Die Richtlinien der November- und Dezemberhilfe werden entsprechend angepasst.
Die Stimmkreisabgeordnete aus Wiesenbronn weist darauf hin, dass die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe bis zum 30.04.2021 möglich ist.