Abgeordnete für den Stimmkreis Kitzingen
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Aus dem Landtag für die Region

17.03.2021

Wichtiger Erfolg: November- und Dezemberhilfe auch für Brauereigasthöfe, Vinotheken und Heckenwirtschaften - Bund und Freistaat erzielen Einigung

Gute Nachrichten für die Brauereigasthöfe, Vinotheken von Weingütern und Heckenwirtschaften im Freistaat. Auch sie können die November- und Dezemberhilfen des Bundes nutzen.

Dies teilte die Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Kitzingen, Barbara Becker (CSU) mit. Zu ihrem Stimmkreis gehört auch der südliche Teil des Landkreises Schweinfurt im Bereich Gerolzhofen.

„Das sind wichtige und sehr gute Nachrichten für unsere Brauereien, Vinotheken und Heckenwirtschaften bei uns vor Ort und für den gesamten Freistaat. Franken und speziell Unterfranken ist Genuss- und Tourismusregion. Unsere Weinbaubetriebe und Brauereien sind für ihre hochwertigen Erzeugnisse weltweit bekannt. Gäste aus aller Welt genießen sie bei ihrem Aufenthalt in unseren Vinotheken, Heckenwirtschaften und Brauereigasthöfen. Ich bin froh, dass die Forderungen aus Bayern nach langen Verhandlungen in Berlin umgesetzt werden und eine gemeinsame Lösung mit dem Bund gefunden wurde.

Landtagsabgeordnete Becker dankte in diesem Zusammenhang auch ihrem oberfränkischen Landtagskollegen und Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Michael Hofmann (CSU). Der Abgeordnete aus Forchheim hat sich wie auch Barbara Becker dafür eingesetzt, dass neben den Brauereigasthöfen die Vinotheken und Heckenwirtschaften bei der Förderung berücksichtigt werden.

Bislang konnten die oft kleinen mittelständischen Betriebe in diesem Bereich, bei denen der Gastro-Anteil ein zentrales Standbein darstellt, keine Hilfen beantragen, anders als die normale Gastronomie.

Zu den konkreten Beschlüssen:

Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte können ebenfalls von den November- und Dezemberhilfen profitieren. Der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen wurde vereinfacht und verbessert.

Demnach wird künftig der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt sein. Damit sind sie - wie andere Gaststätten auch - antragsberechtigt. Die Richtlinien der November- und Dezemberhilfe werden entsprechend angepasst.

Die Stimmkreisabgeordnete aus Wiesenbronn weist darauf hin, dass die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe bis zum 30.04.2021 möglich ist.